Spätestens alle 5 Jahre ab Erteilung der Grundqualifikation müssen gewerblich tätige Kraftfahrer, wenn sie der Ausbildungspflicht unterliegen, eine 35-stündige Weiterbildung (a 60 min) absolvieren.
Ohne diese Weiterbildung ist in vielen Fällen eine berufliche Nutzung der Fahrerlaubnis nicht mehr möglich.
Wir bieten in unserer Fahrschule fortlaufend Kurse für eine erfolgreiche Qualifikation, bzw. beschleunigte Grundqualifikation an. Sowohl für den gewerblichen Güterverkehr über 3,5t z.GM als auch für den gewerblichen Personenverkehr. Die Durchführung erfolgt Voll- oder Teilzeit.
Weiterbildungen für Berufskraftfahrer (BKrFQG) - Termine
Außerdem beraten wir Sie gerne über die diversen Fördermöglichkeiten und helfen bei deren Umsetzung. Der Einstieg in die Welt der Kraftfahrer soll Ihnen so leicht und günstig wie möglich geebnet werden.