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Unterweisungen für Bediener von Arbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008, usw.

Arbeitsbühnen Aus- und Weiterbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben

wer im gewerblichen Einsatz schweres Arbeitsgerät einsetzen will, bedarf einer intensiven Einweisung in die Betriebsvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften usw. Außerdem benötigt man eine ausreichende praktische Unterweisung an den Fahrzeugen.

Wir bieten Ihnen ein umfangreiches und professionelles Schulungskonzept in Theorie und Praxis


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • geistige und körperliche Fähigkeiten
  • min. Fahrerlaubnisklasse B bzw. L
  • gute Kenntnisse in Deutsch (Schrift und Sprache)