Telefon

Förderung zum Berufskraftfahrer, LKW Führerschein mit Hilfe des Bildungsgutscheins

Der moderne Berufskraftfahrer ist heutzutage ein Spezialist mit fundiertem Wissen und Können. Die Zukunftsaussichten als LKW-Fahrer oder Bus-Fahrer sind vielversprechend, jährlich fehlen bis zu 20.000 Kraftfahrer auf unseren Straßen. Wir sind von der Bundesagentur für Arbeit als Bildungsträger anerkannt, zertifiziert und bilden Berufskraftfahrer nach EU-BKrFQG für den gewerblichen Güterverkehr (LKW Fahrer mit der Klasse C/CE) und gewerblichen Personenverkehr (BUS Fahrer mit der Führerscheinklasse D/DE) aus. Mithilfe des Bildungsgutscheins kann die Ausbildung bzw. Weiterbildung zum Berufskraftfahrer und somit der LKW- oder BUS-Führerschein gefördert werden.

Förderung mit Bildungsgutschein, wie geht das?

Der Bildungsgutschein kann von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern ausgegeben werden um die berufliche Weiterbildung nach § 85 SGB III zu fördern. Er kann nur in anerkannten und zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen eingelöst werden und ist nicht übertragbar.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt eines Bildungsgutscheins

Für die Förderung bzw. Ausgabe des Bildungsgutscheins wird eine sog. „berufliche Notwendigkeit“ vorausgesetzt. Das heißt, die Förderung ist aus beruflichen Gründen notwendig um Arbeitssuchende wieder ins Arbeitsleben zu bringen oder Arbeitnehmer vor einer drohenden Arbeitslosigkeit zu bewahren

Zuschuss zum LKW bzw. Bus Führerschein, ist das möglich?

Der alleinige Erwerb des LKW Führerscheins wird – da dieser normalerweise nur privat genutzt werden kann – grundsätzlich nicht gefördert. Wenn Sie allerdings beruflich als LKW Fahrer arbeiten möchten, d. h. berufliche Notwendigkeit besteht, beinhaltet die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer auch den Erwerb des LKW Führerscheins Klasse C und CE. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann also bei einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer die Arbeitsagentur bis zu 100 % der Kosten übernehmen.

Was wird finanziell unterstützt

Unterstützt werden grundsätzlich Kosten, die direkt durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, z. B. Fahrtkosten, Verpflegung und natürlich die Lehrgangskosten. Je nach Ausgangslage übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten vollständig bzw. teilweise.

Voraussetzung zur Förderung

Ihre Voraussetzungen zur finanziellen Förderung der Weiterbildung „Berufskraftfahrer“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE):

  • Sie müssen leistungsberechtigt sein nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder III
  • Sie brauchen einen Bildungsgutschein
  • Das Mindestalter beträgt abhängig von der Maßnahme 18 oder 21 Jahre
  • Sie benötigen einen Nachweis über Ihre gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung und augenärztliches Zeugnis/Gutachten)
  • Sie dürfen keine besonderen Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben

Auch für Teilqualifikationen zum Berufskraftfahrer ist eine Förderung möglich.

  • TQ1 – Güter befördern (bis zu 6 Monaten, inkl. 2,5 Monaten Praktikum)
  • TQ3 – Personen befördern (bis zu 6 Monaten, inkl. 2,5 Monaten Praktikum)

Wir beraten Sie gerne über die diversen Fördermöglichkeiten und helfen bei deren Umsetzung. Der Einstieg in die Welt der Berufskraftfahrer soll Ihnen so leicht und günstig wie möglich geebnet werden.

Kontaktieren Sie uns


Hier finden Sie den Flyer "Der Berufskraftfahrer" als PDF zum Download