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Die beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)

Seit dem 10.09.2008 (gewerblicher Personenverkehr), bzw. 10.09.2009 (gewerblicher Güterverkehr) wird das EU-BKrFQG (EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) und die EU-BKrFQV (EU-Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung) in die Praxis umgesetzt. Ein Teilziel dieses Gesetzeswerkes ist die Schaffung eines Berufsbildes für Kraftfahrer, egal ob im gewerblichen Personenverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr über 3,5t z.GM, mit Ausbildung und Prüfung (IHK), bzw. einer vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht. Von Anfang an waren wir sehr bemüht die Vorgaben umzusetzen und Kurse für die einzelnen Erfordernisse anzubieten.


beschleunigte Grundqualifikation

(zusätzlich zur Fahrerlaubnisausbildung)

Alter:

C1 und C1E (18 Jahre); C und CE (21 Jahre), D1 und D1E (21 Jahre); D und DE (23 Jahre, Linienverkehr<50 km, 21 Jahre)

Prüfung:

IHK; Theorieprüfung 90 min

Voraussetzung:

Schulung mit 140 Zeitstunden (Theorie 130 Stunden, Praxis 10 Stunden) ist zwingend vor einer IHK Prüfung vorzulegen.
Wir haben den Kurs auf 4 Blöcke aufgeteilt. Ihr könnt entweder den Kurs auf einmal besuchen oder jeden einzelnen Block separat buchen

Termine:

beschleunigte Grundqualifikation


Wir beraten Sie gerne über die diversen Fördermöglichkeiten und helfen bei deren Umsetzung. Der Einstieg in die Welt der Kraftfahrer soll Ihnen so leicht und günstig wie möglich geebnet werden.

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