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Die Grundqualifikation (BKrFQG)

Seit dem 10.09.2008 (gewerblicher Personenverkehr), bzw. 10.09.2009 (gewerblicher Güterverkehr) wird das EU-BKrFQG (EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) und die EU-BKrFQV (EU-Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung) in die Praxis umgesetzt. Ein Teilziel dieses Gesetzeswerkes ist die Schaffung eines Berufsbildes für Kraftfahrer, egal ob im gewerblichen Personenverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr über 3,5t z.GM, mit Ausbildung und Prüfung (IHK), bzw. einer vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht. Von Anfang an waren wir sehr bemüht die Vorgaben umzusetzen und Kurse für die einzelnen Erfordernisse anzubieten.


Grundqualifikation:

(zusätzlich zur Fahrerlaubnisausbildung)

Alter:
C1 und C1E; C und CE, D1 und D1E (18 Jahre); D und DE (21 Jahre)
Prüfung:
IHK; Theorieprüfung 4 Std.; Praxisprüfung 2 Std. + 30 min + 60 min
Voraussetzung:
Eine theoretische Schulung (Vorbereitungslehrgang) ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch unbedingt empfehlenswert. Unsere Teilnehmer werden mit einem professionellen Lernprogramm für ein erfolgreiches Selbststudium ausgestattet. Eine detaillierte Vorbereitung für die praktischen Prüfungsteile ist Teil des Ausbildungsprozesses.

Wir beraten Sie gerne über die diversen Fördermöglichkeiten und helfen bei deren Umsetzung. Der Einstieg in die Welt der Kraftfahrer soll Ihnen so leicht und günstig wie möglich geebnet werden.

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