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FAQ


Häufige Fragen zum Thema Anmeldung in der Fahrschule

Oft ist der Wunsch eines Führerscheins der erste Kontakt mit einer Fahrschule und damit absolutes Neuland für viele von euch. Mit den folgenden Punkten hoffen wir euch eine kleine Hilfe geben zu können.

Wie melde ich mich am Besten zur Fahrausbildung an?

Der einfachste Weg wäre einfach unser Online Anmeldeformular zu nutzen. Ihr tragt alle eure Daten ein, wählt die gewünschte Klasse aus und sendet uns das Anmeldeformular. Unser freundliches Verwaltungspersonal wird euch dann zeitnah kontaktieren und die Details mit euch besprechen.

Es ist uns wichtig, dass vom ersten Moment Klarheit über den Ausbildungsablauf besteht. Transparenz und Fairness stehen bei uns ganz oben auf der Agenda. Wenn ihr wollt könnt ihr euch sofort über den Button bei uns anmelden.

Online-Anmeldung

Welche Unterlagen benötige ich für den Führerscheinantrag?

Vorab: wir füllen für euch den Führerscheinantrag aus und fügen die von den Verwaltungsbehörden geforderten Unterlagen hinzu. Euer Aufwand soll dabei so klei wie möglich bleiben. Wenn alle Unterlagen komplett sind geben wir für euch den Antrag bei der Behörde ab.

  • Gültiges Ausweisdokument, z.B. einen Personalausweis
  • Biometrisches Passbild
  • Erste Hilfebescheinigung mit min. 9 UE
  • Sehtest vom Optiker besorgen.

Falls ihr z.B. begleitetes Fahren mit 17 Jahren machen wollt, dann werden noch weitere Unterlagen von der Verwaltungsbehörde gefordert. Wollt ihr noch mehr Infos, dann kontaktiert uns. Wir helfen euch gerne persönlich weiter.

Kontaktformular

Wie alt darf meine Erste Hilfe Bescheinigung sein?

Die Erste-Hilfe Bescheinigung hat in der Regel kein Ablaufdatum.

Allerdings solltest du einen ordnungsgemäßen Nachweis einer anerkannten Ausbildungseinrichtung im Original vorlegen können, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten bescheinigt.

Wie alt darf mein Sehtest sein?

Ab Ausstellungsdatum nicht älter als zwei Jahre.

Welche Fahrerlaubnisklassen bieten wir an?

Wir sind eure Fahrschule für alle Führerscheinklassen. Ob Mofa, Motorrad, Auto, LKW, Bus oder Traktor - wir begleiten dich zu deinem Führerschein.

Ist ein Einstieg in die Ausbildung jederzeit möglich?

Ja - wir haben keine Vorlaufzeiten oder festgelegte Starttermine. Du kannst dich täglich anmelden und mit deiner Ausbildung beginnen.

Wie lange vor dem Erreichen des Mindestalters kann ich mich anmelden?

Du kann dich 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters anmelden.

3 Monate zuvor kannst du deine Theorieprüfung u. 1 Monate zuvor deine praktische Prüfung ablegen.


Häufige Fragen zum Ausbildungsablauf

Viele Fragen erhalten wir auch über den Ablauf der Ausbildung. Auch hier versuchen wir euch passende Antworten zu geben.

Wie setzt sich die Ausbildung zusammen?

Die Fahrausbildung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. Fahrlehrergesetz, Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Prüfungsrichtlinien usw. Für uns als Fahrschule bedeutet dies, dass eure Ausbildung von Anfang an genau zu strukturieren ist.

  • Beantragung des Prüfauftrags
  • Theorieausbildung mit abschließender Theorieprüfung
  • Praktische Fahrstunden mit den vorgeschriebenen Sonderfahrten
  • Praktische Führerscheinprüfung
Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?

Die Anzahl der Theorieunterrichte ist exakt vorgegeben. Wir unterscheiden zwischen Grundstoff und klassenspezifischen Zusatzstoff. Jede Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten.

Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis benötigt ihr i.d.R. 12 Grundstoffunterrichte. Der klassenspezifische Unterricht hängt von der Ausbildungsklasse ab. Bei der Fahrerlaubnisklasse B oder B197 sind es zwei Zusatzunterrichte, z.B. bei der Klasse A1 sind es vier Unterrichtseinheiten.

Wenn ihr bereits eine Führerscheinklasse besitzt reduziert sich der Grundstoffunterricht von 12 auf 6 Unterrichtseinheiten.

Einen Überblick über eure bereits besuchten Theorieeinheiten habt ihr jederzeit in eurer Fahrschul-Lernapp. In welcher unserer Filialen ihr eure Theorieeinheiten besucht spielt dabei keine Rolle. Ihr könnt bis zu 10 Unterrichte in einer Woche besuchen. Einen Unterrichtsplan erhaltet ihr von uns nach der Anmeldung.

Kann ich öfter als 14x in den Theorieunterricht kommen?

Ja, sehr gerne! Du kannst jederzeit mehr als 14x den Unterricht besuchen. So kannst du dein Wissen nochmal auffrischen oder vertiefen. Bei Fragen sind unsere Fahrlehrer dann auch direkt persönlich für dich da.

Wo kann ich die Theorieprüfung ablegen?

Bei einer der offiziell zugelassenen Prüfstellen

z.B. TÜV Passau, Pocking, Vilshofen, Pfarrkirchen usw.

Wie lange warte ich auf meinen Prüfungstermin?

Für die Termine zur theoretischen Prüfung wartest du ca. 2 Wochen.

Für die praktische Prüfung kann es unter Umständen auch zu 3-6 Wochen Wartezeit kommen.


Fragen zu den Ausbildungsklassen B, B78 und B197

Welche Ausbildungsvariante ist denn das Richtige für euch? Wie trefft ihr die passende Auswahl?

Auf welche Art kannst Du die Fahrerlaubnisklasse B absolvieren?

Bei der Fahrerlaubnisklasse B hast du drei Varianten zur Auswahl: B, B78 oder B197. Du solltest Dich vor Beginn der Ausbildung gut beraten lassen. Die Festlegung auf eine Ausbildungsart macht hier den meisten Sinn. Du kannst aber auch während der Ausbildung für einen kleinen Obulus wechseln. Auch nach bestandener Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis kannst du noch von Automatik- auf Schaltgetriebe erweitern.

  • B - die komplette Ausbildung erfolgt auf die klassische Art. Von der ersten Fahrstunde an wird auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe geschult und auch die praktische Fahrprüfung wird so gemeistert. Du darfst mit der Fahrerlaubnisklasse B (ohne Schlüsselzahl) sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch Automatik bzw. Elektroantrieb fahren.
  • B78 - hier werden die komplette Ausbildung und Fahrprüfung ausschließlich auf Automtik oder Elektrofahrzeugen absolviert. Du erhältst im Führerschein in der Klasse B die Schlüsselzahl 78. Es dürfen keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.
  • B197 - die meisten Fahrschüler wählen diese Variante. Ihr fahrt in der Ausbildung mit beiden Kategorien. In der Regel beginnt ihr mit Automatik oder Elektroantrieb, dann steigt man auf Schaltgetriebe um. Die Ausbildung wird so gestaltet, dass ihr einen sicheren Umgang mit einer mechanischen Schaltung nachweisen könnt. Auf die Prüfung bereitet ihr euch dann wieder mit Automatik oder Elektro vor. Die Prüfung läuft unseres Erachtens dadurch stressfreier ab. Im Führerschein wird diese Methode mit dem Schlüssel 197 hinterlegt. Es dürfen Autos mit und ohne Schaltgetriebe bzw. Elektros gefahren werden.
Gibt es Unterschiede zwischen B und B197?

Bei beiden Varianten dürft ihr sowohl Schaltgetriebe- oder Automatik- bzw. Elektrofahrzeuge fahren. Der einzige Nachteil ist derzeit, dass ihr bei einer Führerscheinerweiterung z.B. auf BE oder C/CE usw. mit Vorbesitz B197 eine Schlüsselzahl 78 für die neue Ausbildungsklasse erhaltet, wenn die Prüfung auf Automatik abgelegt wird. Beim BE kein Problem, ihr könnt die BE Ausbildung auf Schaltgetriebe ablegen. Die Schlüsselzahl 197 entfällt damit bei der Fahrerlaubnisklasse B. Bei LKW- oder Busausbildungen ist das etwas komplizierter. Entweder ihr legt vorab eine Schalterprüfung mit dem PKW ab oder ihr akzeptiert die Schlüsselzahl 78 bei LKW und BUS. Der Großteil der Fahrzeuge wird nur noch mit Automatik ausgeliefert.
Wir sind auch der Meinung, dass die Automatikregelung ab 2030 keine Rolle mehr spielen wird. Hier gilt es abzuwarten.


Häufige Fragen zu den Ausbildungsklassen AM, A1, A2 und A

Wie läuft die Ausbildung ab? Was benötige ich alles? Was ist zu beachten?

Benötige ich meine eigene Schutzkleidung?

Wir haben sehr viele Helme, Jacken, Hosen und Handschuhe in verschiedenen Größen vorrätig. Diese werden regelmäßig gereinigt. Aus Hygienegründen erhält jeder Fahrschüler seine persönliche Sturmhaube. Nur mit Motorradstiefeln können wir nicht dienen. Hier sind geeignete Motorradstiefel zu den Fahrstunden mitzubringen. Natürlich könnt ihr auch euere eigene bereits vorhandene Schutzkleidung verwenden.

Kann ich mein eigenes Motorrad für die Ausbildung verwenden?

Grundsätzlich dürftet ihr euer eigenes Motorrad verwenden, wenn alle Voraussetzungen für ein fahrschul- oder prüfungstaugliches Kraftrad erfüllt sind. Wir setzen diese Regelung aber ganz bewusst nicht um. Wir beschaffen alle Schulungsfahrzeuge nach ganz besonderen Auswahlkriterien, wie z.B. Sitzhöhe, Anfahrverhalten, Handling usw. Ihr könnt gerne auf unser Urteilsvermögen vertrauen. Auch wenn das Ausbildungsmotorrad einmal umfällt ist das kein größeres Problem.

Benötige ich eine gewisse Mindestgröße?

Das ist immer eine heikle Frage und ist auch gar nicht so einfach zu beantworten. Wichtig für das sichere Handling ist ein sicherer Stand. Ihr solltet immer mit beiden Beinen sicher auf dem Boden stehen können. Es kommt also auf die Beinlänge und die Sitzhöhe an. Bei den kleineren Klassen können wir durchaus sehr niedrige Motorräder anbieten, z.B. Honda MSX 125 für den A1. Problematisch ist es hauptsächlich beim A, eine Körpergröße ab 160-165 cm wäre ideal. Ihr könnt aber jederzeit wegen einer Sitzprobe auf uns zukommen.