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Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm geführt werden. Die Fahrzeuge dürfen maximal acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz besitzen.
Das Mitführen eines Anhängers ist erlaubt, sofern dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 Kilogramm nicht überschreitet. Alternativ ist auch ein schwererer Anhänger zulässig, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht höher ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs und das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3.500 Kilogramm nicht übersteigt.
In der Klasse B sind außerdem die Fahrerlaubnisklassen M und L eingeschlossen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm und Anhänger bis zu 3.500 Kilogramm geführt werden.
Zugelassen leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B, max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung
Mindestalter: 15 Jahre
Zugelassen sind Motorräder mit max. 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 Kilowatt, deren Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW pro Kilogramm nicht überschreitet.
In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM automatisch enthalten. Mindestalter: 16 Jahre
Zugelassen sind Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 Kilowatt, deren Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW pro Kilogramm nicht überschreitet. Außerdem dürfen diese Fahrzeuge nicht aus einem Modell mit mehr als der doppelten Ausgangsleistung hervorgegangen sein.
Mindestalter 18 Jahre. In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und A1 automatisch enthalten.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und weitere.
Mindestalter: a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM, A1 und A2 automatisch enthalten.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre.
In der Klasse C ist außerdem die Fahrerlaubnisklasse C1 eingeschlossen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre.
In der Klasse CE sind außerdem die Fahrerlaubnisklassen C1E, BE u. T sowie DE bei Besitz von D eingeschlossen.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen 23, 21, 20 oder 18 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre, Vorbesitz erforderlich: B, beinhaltet Klasse: D1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre. Vorbesitz: B
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern
die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:18 Jahre. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre. Vorbesitz C1
In der Klasse C1E ist außerdem die Fahrerlaubnisklassen BE eingeschlossen.
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
In der Klasse T sind außerdem die Fahrerlaubnisklassen AM und L eingeschlossen.