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+++ Corona COVID-19 NEWS +++

Hier wollen wir Euch chronologisch alle Veränderungen in unserem Tagesablauf auflisten. Ihr könnt entnehmen, ob und wo der theoretische Unterricht stattfindet, ob der TÜV Prüfungen abhält oder ob praktische Fahrstunden eingeschränkt werden müssen. Bleibt gesund!

  • Update, 06.07.2022, 15:31 Uhr
    Corona ist immer noch ein Thema! Die grundlegenden Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten! Desinfektionsmittel stehen in den Filialen und in den Fahrzeugen zur Verfügung. Bei auftretenden Symptomen mit dem Büro oder dem zuständigen Fahrlehrer abstimmen.
  • Update, 08.02.2022, 15:13 Uhr
    Für uns Fahrschulen bleibt die bisherige Regelung bestehen. Ebenso werden die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown bis einschließlich 23. Februar 2022 ausgesetzt.
    D.h. es gilt momentan im gesammten Ausbildungsspektrum der Fahrschule die 3G-Regelung, auch in der BKF Aus- und Weiterbildung. Außerdem ist der Inzidenzwert von 1000 nicht wirksam. Die FFP2 Maskenpflicht und sonstige Hygienevorschriften bleiben hiervon unberührt. Die Regelung bei den diversen Prüfungen sind mit dem jew. Fahrlehrer zu besprechen.
  • Update, 27.01.2022, 13.32 Uhr
    In einem weiteren Anschreiben wurden wir heute informiert, dass berufliche Aus- und Weiterbildungen weiterhin unter Einhaltung von 2G Regelungen abzuhalten sind. Der Fahrschulbetrieb läuft unter 3G. Schüler, die der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen wird, stehen getesteten Personen gleich.
  • Update, 25.01.2022, 14.57 Uhr
    in der aktuellen Pressemitteilung der bayerischen Staatskanzlei wurde aufgeführt, dass ab 27.01.2022 die bestehende 2G Regelung für die Fahrausbildung in eine 3G Regelung abgeändert wird. Für ungeimpfte Personen gilt der Zugang dann auch wieder durch Vorlage eines gültigen Testnachweises. Laut Mitteilung gilt diese Regelung für den gesamten Fahrschulbereich und den Prüfbereich. Die FFP2-Maskenpflicht in den Schulungsfahrzeugen bleibt uns weiterhin erhalten.
  • Update, 20.01.2022, 15.11 Uhr
    nach wie vor gilt in unserem Geschäftsfeld die 2G-Regel, sowohl im theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht, als auch in den berufsqualifizierenden oder weiterbildenden Bereichen. Mehrere Anträge über eine Änderung der Zugangsregelungen sind bei diversen übergeordneten Behörden gestellt. Eine Enscheidung steht allerdings weiterhin aus.
  • Update, 14.12.2021, 16.30 Uhr
    heute hat unser Ministerpräsident bekanntgegeben, dass die aktuell geltenden 2G Regelungen in den Fahrschulen bis mindestens 12.01.2022 verlängert werden. Das heisst, wir dürfen weiterhin keine Fahrschüler ohne Nachweis eines gültigen Impfstatus bzw. Genesenenstatus in Theorie oder Praxis schulen.
  • Update, 10.12.2021, 08.48 Uhr
    leider immer noch 2G für unserer Kunden. Dies bleibt Stand heute bis mind. 15.12. so. Eine Ausnahmeregelung für eigentlich ohnehin getestete Schüler ist von Regierungsseite nicht vorgesehen. Auch unserem Antrag auf Online Unterrichte für Personen, die 2G nicht erfüllen, wurde von Amtsseite nicht entsprochen. Für Fahrschüler, die 2G erfüllen, findet wegen des Inzidenzwerts von unter 1000 regulärer theoretischer und praktischer Unterricht statt. Wir können nur weiter unser Bestes geben und um Geduld bitten!
  • Update, 26.11.2021, 14.48 Uhr
    ich denke, wir haben alles wieder einigermaßen unter Kontrolle: Wir dürfen nur unter Einhaltung von 2G und FFP2 theoretischen und praktischen Präsenzunterricht halten. Und nur dann, wenn die 7 Tageinzidenz unter 1000 liegt. Das trifft leider derzeit für einige Filialen nicht zu. Aber: Jeder kann mit seinem Fahrlehrer oder dem Büro abstimmen, ob ein zeitweiliges Ausweichen nach Passau möglich und sinnvoll wäre. Außerdem haben wir seit 23.11. wieder einen Antrag auf ONLINE- Unterricht gestellt. Ich hoffe, dass das Landratsamt Passau hier zeitnah die Signale auf "GO!" stellt.
  • Update, 25.11.2021, 13.14 Uhr
    Der Landkreis Passau hat heute mit einer Inzidenz von 1034 den Schwellenwert von 1000 gerissen. Folglich ist uns für mindestens 5 Tage jeglicher Präsenzunterricht im Landkreis untersagt. Betroffen sind u.a. die Filialen Pocking, Ruhstorf, Tettenweis, Bad Griesbach, Fürstenzell und Neukirchen am Inn (OT Pfenningbach). Hier findet kein theoretischer und praktischer Unterricht statt. Die Filiale Passau ist mit einem Inzidenzwert von 612 nicht betroffen. Dort kann unter Einhaltung von 2G und Maskenpflicht theoretischer und praktischer Unterricht stattfinden. Infos bekommt ihr gerne im Büro oder bei eueren Fahrlehrern.
  • Update, 24.11.2021, 07.50 Uhr
    ab heute gilt für uns eine strikte 2G-Regelung. Auch eigentlich ständig getestete Schüler müssen in Fahrschulen belegen, dass sie getestet oder genesen sind. Wer zeitnah seine Prüfung beim TÜV ablegen will: TÜV hat die nächsten Tage 3G, anschließend 3G+ (PCR Test). Weitere Regelungen werden noch auf uns zu kommen, wir halten euch auf dem Laufenden. Der Inzidenzwert liegt unter 1000, d.h. wir dürfen noch geöffnet bleiben.
  • Update, 23.11.2021, 13.00 Uhr
    der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23.11.2021 bringt uns schon etwas mehr Klarheit. Bei einer Inzidenz von über 1000 im Landkreis Passau bzw. Stadt Passau fallen wir mit dem kompletten Betrieb in einen Lockdown, bis 5 Tage hintereinander dieser Wert wieder unterschritten wird. Dann können wir den Betrieb mit 2G (geimpft, genesen) weiterführen. Schüler bis einschließlich 17 Jahre haben auch als Ungeimpfte wegen der durchgehenden Testung in Schulen einen geltenden 2G Status. All diese Einschränkungen gelten für die Fahrschule, die Kraftfahrer Aus- und Weiterbildung und sonstige Schulungen. Es fehlt zur Umsetzung nur noch der Beschluss des bayr. Landtags. Mangels Alternativen empfehlen wir allen bisher Ungeimpften ihren Status zu überdenken!
  • Update, 22.11.2021, 13.50 Uhr
    Die Ankündigung unseres Ministerpräsidenten hat uns wie gewohnt wieder einmal total verunsichert. Fakt dürfte sein, dass ab 24.11.2021 für körpernahe Dienstleistungen die 2G Regel gilt (geimpft, genesen). Bei einer Inzidenz über 1000 sogar ein Lockdown für diese Berufe. In wie weit Fahrschulen betroffen sind kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Sobald wir Neues erfahren werden wir euch umgehend über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle informieren. Bleibt positiv, die Kugel dreht sich weiter!
  • Update, 17.11.2021, 13.00 Uhr
    Corona hat uns in Stadt und Landkreis Passau mit sehr hohen Werten voll im Griff. Wir wollen mit 3G (geimpft, genesen, getestet) für Lehrkräfte und Fahrschüler entgegenwirken. Im Zweifel ist es ratsam sich zusätzlich zu testen. Das Motto "no risk!" wollen wir konsequent in Theorie und Praxis verfolgen. Zusätzlich gilt eine FFP2 Maskenpflicht im Fahrschulwagen und im Unterricht. Ausnahmen hiervon werden nicht akzeptiert. Anerkannt wird nur die Ausnahmeregelung Testbefreiung von Schülern, die ja regelmäßig in den Schulen getestet werden. In BKF Aus- und Weiterbildung setzen wir zusätzlich auf eine freiwillige Testung von allen Teilnehmern und ausreichend Abstand in den stattfindenden Schulungseinheiten. Wir bedanken uns für die positive Mitarbeit aller Beteiligten!
  • Update, 21.06.2021, 16.37 Uhr
    nach Rücksprache mit dem Verband bayer. Fahrlehrer und dem bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kann ich Euch leider keine positive Nachricht übermitteln. Es sind im theoretischen Unterricht weiterhin FFP2 Masken zu verwenden. Im praktischen Unterricht haben alle Personen im KFZ FFP2 Masken zu tragen. Dabei spielen auch die regionalen Inzidenzwerte von heute 7,3 im Landkreis und 7,6 in der Stadt Passau keinerlei Rolle.
  • Update, 03.05.2021, 09:27 Uhr
    die Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis Passau sind "Gott sei Dank!" fallend. Daher haben wir uns entschlossen mit unserem Angebot für BKF Aus- und Weiterbildung fortzufahren. Alle Termine findet ihr auch bereits auf der Seite. Das Büro nimmt eure Terminwünsche auf.
  • Update, 27.04.2021, 09.22 Uhr
    ich kann leider noch nichts Neues vermelden. Fahrschulausbildung ist unter Einhaltung der Hygieneregeln weitgehend "normal" möglich. Die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen (Schlüsselzahl 95) hängen weiterhin an der Inzidenz 100. Der Landkreis liegt heute bei 179, Stadt Passau bei 119! Wir melden uns sofort, wenn sich im Ablauf etwas verändert.
  • Update, 18.02.2021, 15.40 Uhr
    nächsten Montag geht es eigentlich wieder los. Unter strengen Auflagen können wir mit dem "eigentlichen" Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis fortfahren. Hier sind wir nicht an den Inzidenzwert von 100 gekoppelt. Die Hygieneregeln stehen fest, der sehr erfolgreiche Online-Unterricht wird auf Grund des startenden Präsenzunterrichts wieder untersagt (schade). Wann ASF, FES und Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung starten können steht in den Sternen. Diese Kurse wiederum hängen sehr wohl am 7-Tage Inzidenzwert von 100. Dieser liegt heute lt. RKI im Landkreis Passau bei 129,8 und im Stadtgebiet bei 92,8, Tendenz momentan bei beiden Werten nach oben.
  • Update, 11.02.2021, 17.00 Uhr
    Seit heute ca. 15.00 Uhr ist uns bekannt, dass wir ab 22.02.2021 wieder mit theoretischem und praktischem Fahrschulunterricht starten dürfen. Details werden sich die nächsten Tage ergeben. Bitte geduldet euch noch ein paar Tage. Wir wollen euch hier auch weiterhin informieren und alles Nötige zügig umsetzen. Alle Fahrlehrer sind bestens motiviert und freuen sich auf euch! Natürlich bleibt es nächste Woche beim geplanten ONLINE Theorieunterricht
  • Update, 28.01.2021, 15.53 Uhr
    Die Ausnahmegenehmigung für synchronen Online-Unterricht wurde uns erteilt. Wir können ab 01.02.2021 beginnen das erarbeitete Konzept umzusetzen. Wir wollen noch zwei Änderungen bei der installierten Hardware vornehmen, dann den Unterrichtsplan bei der Regierung der Oberpfalz einreichen. Dann sollte es spätestens im Laufe der nächsten Woche losgehen. Betroffen ist dennoch nur der "normale" theoretische Fahrschulunterricht. Nicht erlaubt bleiben ASF, FES und BKF-Aus- und Weiterbildung. Mal schauen was sich in diesen Bereichen die nächste Zeit ergibt.
  • Update, 22.01.2021, 09.28 Uhr
    Nach den Beratungen der Bund-Länder Besprechung vom 11.01.2021 kam man unter anderem zu dem Entschluss synchrone Online Unterrichtseinheiten (wie in diversen Schulen bereits praktiziert) unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen. Wir haben den Ausnahmeantrag am 20.01. gestellt und rechnen mit einer befristeten Erlaubnis zum 01.02.2021. Das hieße für Euch, dass bei vielen bereits angemeldeten bzw. persönlich bekannten Fahrschülern eine theoretische Ausbildung und evtl. die abschließende theoretische Prüfung möglich wäre. Ausgenommen von Abweichungen des Präsenzunterricht bleiben ASF und FES. Auch BKF Aus- und Weiterbildung sind noch nicht geklärt. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
  • Update, 07.01.2021, 08.47 Uhr
    Die Regierung hat beschlossen den Lockdown bis 31.01.2021 weiterzuführen. Wir als Fahrschule dürfen derzeit weder theoretischen, praktischen oder sonstigen Unterricht abhalten. Das betrifft auch BKF Aus- und Weiterbildungen, Aufbauseminare oder sonstige Schulungen (z.B. Staplerkurse usw.) Wir alle hoffen, dass diese Verlängerung die letzte war und ab 01.02.2021 weitgehend normaler Betrieb stattfinden darf. Das Büro ist in der Regel besetzt und steht für Ihre Fragen telefonisch oder per Mail bereit.
  • Update, 16.12.2020, 12.00 Uhr
    Die 11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist heute morgen in Kraft getreten. Der von der Regierung beschlossene Lockdown hat uns voll getroffen. Es sind uns aktuell bis mindestens 10.01.2021 keinerlei Aktivitäten gestattet. Keine theoretische und praktische Fahrausbildung, keine ASF und FES, keine Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung. Nur fertig ausgebildete Fahrschüler dürfen ihre Fahrprüfung absolvieren. Dies betrifft hauptsächlich Theorieprüfungen. In Abstimmung mit uns könnt ihr einen Termin vereinbaren. Für alle Fragen stehen wir euch natürlich weiterhin zur Seite. Wir wünschen euch trotz aller Herausforderungen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr. Dann werden wir uns hoffentlich ab 11.01.2021 wieder persönlich sehen und zusammen VOLLGAS in die neue Saison starten.
  • Update, 01.12.2020, 08.00 Uhr
    Seit heute gilt die 9. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wegen der sehr hohen Inzidenzwerte in Stadt (548) und Landkreis Passau (346) dürfen momentan keine theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden abgehalten werden. Bereits bestellte Prüfungen werden durchgeführt, wenn keine weiteren Ausbildungsstunden benötigt werden. Seminare, wie ASF, Staplerseminare, BKF-Ausbildung und -Weiterbildung usw. dürfen lt. momentanem Sachverhalt unter Einhaltung der CORONA-Hygieneregeln stattfinden. Wir beobachten den Inzidenzwert sehr genau und informieren sofort, wenn sich etwas Neues ergeben sollte. Bleiben sie fit und gesund!
  • Update, 27.11.2020, 08:20 Uhr
    Aufgrund der sehr hohen Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis Passau sind die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung zu beachten. Es wäre möglich, dass bei einem Wert von über 200 weitreichende Maßnahmen umgesetzt werden. Dies könnte auch Fahrschulen betreffen. Details sind uns nicht bekannt. Sollte sich etwas ändern werde ich sie sofort informieren.
  • Update, 28.10.2020, 09:18 Uhr
    Wegen steigender Werte müssen wir wieder von Tag zu Tag schauen. Momentan findet unter Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln (Abstand, Masken, Desinfektion und Lüften) theoretischer und praktischer Unterricht statt. Für die Theoriestunden bitte im Büro anmelden. CORONA Erkrankungen und Quarantäne-Anordnungen sind uns unverzüglich zu melden. Nur ein diszipliniertes Miteinander kann einen weitgehend reibungslosen Fahrschulablauf garantieren.
  • Update, 15.09.2020, 11:20 Uhr
    CORONA hat uns weiterhin im Griff. Da derzeit viele Fahrschüler im Bestand sind, neue dazu kommen, wird es zwangsläufig zu Verzögerungen in der Ausbildung kommen. Wir sind bemüht entgegenzuwirken, aber mehr als arbeiten und unser Bestes zu leisten ist uns nicht möglich. Wir sind auch intensiv auf der Suche nach Verstärkung unseres Fahrlehrerteams. Auch das gestaltet sich als schwierig, da eigentlich keine fertigen Fahrlehrer am Markt sind. Wir haben bereits zwei Azubis gewonnen, die aber wegen der nötigen Ausbildung erst im Herbst nächsten Jahres helfen können. Ich bitte um ihr Verständnis!
  • Update, 27.07.2020, 12:29 Uhr
    Ferienzeit ist oft auch Urlaubszeit, und Urlaubszeit erhöht die Ansteckungsgefahr drastisch. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns auf Grund der doch beengten Situation in Theorie und Praxis vor Fortsetzung der Ausbildung einen negativen CORONA-Test vorlegen lassen, bzw. den Nachweis über eine 10-tägige Ausbildungspause nach der Rückkehr. Außerdem sind alle Mitarbeiter darauf angehalten, bei Symptomen wie Hustenreiz, Geschmacksverlust, Kopf- und Gliederschmerzen, usw. den Kontakt zu meiden. Wir bitten in diesen Fällen um Verständnis!
  • Update, 21.07.2020, 12:00 Uhr
    Alles läuft soweit nach Plan, langsam aber sicher werden die Staus aufgearbeitet. Daher auch einen herzlichen Dank an meine Mitarbeiter. Unsere Fahrschüler kann ich nur ermuntern weiter die Corona Vorgaben so vorbildlich umzusetzen!
  • Update, 04.06.2020, 12:08 Uhr
    Neues vom Verband. Jetzt dürfen wir auch wieder ASF(Aufbauseminare für Fahranfänger) und FES(Fahreignungsseminare) anbieten. Alle Hygienevorschriften gelten erstmal weiter bis 15.06.2020. Von einer Verlängerung ist auszugehen.
  • Update, 29.05.2020, 14:07 Uhr
    Nix Neues bei uns! Der eingeschlagene Weg funktioniert soweit sehr gut! Die Unterrichte sind sehr gut besucht, die Buchung der vorhandenen Theorieplätze klappt. Die Fahrlehrer sind fleissig dabei die Fahrstunden mit den Fahrschülern zu absolvieren. Landratsamt und Stadt Passau als genehmigende Behörden sind bemüht die Anträge schnellstmöglich zu genehmigen. Einzig beim TÜV kann es wegen erheblicher Probleme mit dem neuen ONLINE Prüfungsportal zu deutlichen Terminverzögerungen kommen. Hier müsst wir euch auf längere Wartezeiten bei Theorie- und Praxisterminen einstellen
  • Update, 18.05.2020, 08:47 Uhr
    die für uns geltenden Regelungen wurden bis Ende Mai verlängert. ASF-Seminare dürfen auch weiterhin aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden
  • Update, 13.05.2020, 15:14 Uhr
    seit Montag sind wir wieder für euch unterwegs. Wir bedanken uns bei euch für die großartige Unterstüzung. Die Hygieneregeln werden durchwegs vorbildlich umgesetzt. Auch das Buchen der Theorieplätze klappt perfekt. Praxisstunden werden mit Pausen in allen Klassen angeboten, BG-Schulungen und BKF Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Nur Aufbauseminare (ASF und FES) müssen noch etwas warten. Da hoffen wir ab nächster Woche auf positive Signale der Behörden! Nutzt die Zeit, wir wissen weder wie lange und unter welchen Bedingungen wir die nächste Zeit arbeiten dürfen! (Zweite Welle, regionale Beschränkungen usw.)
    Auch TÜV und IHK stehen im Moment wieder mit Prüfungsterminen parat!
  • Update, 07.05.2020, 16:04 Uhr
    leider haben wir dato noch keine Umsetzungsverordnung bekommen. Wir gehen davon aus, dass wir unter Einhaltung strikter Verhaltens- und Hygieneregeln am Montag mit Theorie und Praxis beginnen dürfen. z.B. Beratung und Anmeldung nur per Mail, Telefon und Online, Theoriebesuch nur für Ersterteiler und nach vorheriger Platzbuchung, Praktische Ausbildung nur mit MNS (Mund- Nasenschutz), Motorradschulung nur mit eigener Schutzkleidung, usw. 
    Wir halten euch auf dem Laufenden
  • Update,  06.05.2020, 08:17 Uhr
    Gestern hat Herr Dr. Markus Söder weitere Lockerungsmaßnahmen bekannt gegeben. Darunter fallen auch wir Fahrschulen. Ab 11.05.2020 dürfen wir wieder theoretische und praktische Ausbildung betreiben, alles unter Einhaltung noch genauer zu bestimmender Hygienemaßnahmen. Das Thema Abstand, Mund- und Nasenschutz, Desinfektion wird uns sicher noch einige Zeit begleiten. Dennoch bitte ich noch um etwas Geduld. Eure Fahrlehrer werden euch die nächsten Tage kontaktieren und euch hoffentlich rasch zu eurem Ziel begleiten!
    Bitte haltet euch an die allgemeinen Regeln un bleibt gesund. Wir haben es in der Hand, ob wir bei einer zweiten Welle erneut Beschränkungen bekommen oder ob das in uns gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist!
  • Update, 30.04.2020,10:56 Uhr
    Nach Rücksprache unseres Verbands (LBF) mit der bayerischen Staatsregierung wurde uns mitgeteilt, dass Fahrschulen weiterhin der sog. Allgemeinverfügung unterliegen und somit bis auf Weiteres geschlossen bleiben müssen. Dies gilt unserer Auffassung mind. bis 10.05.2020. Dennoch finden wir es ratsam sich frühzeitig ONLINE anzumelden, die Unterlagen zu organisieren und sich mit Lernmaterial auszustatten. Nach dem Restart ist davon auszugehen, dass sehr viel Arbeit auf uns zukommt, die professionell bewältigt werden will! Sofort nach Bekanntgabe des Restart-Termins werden wir zügig einen neuen Terminplan bekanntgeben. Ziel ist das Aufholen aller abgesagten Termine innerhalb kurzer Zeit!
  • Update, 16.04.2020,15:36 Uhr
    Lt. der Telefonkonferrenz der Bundeskanzlerin mit Ministern und Regierungschefs hat sich für uns wegen des doch engen Kontakts zu unseren Kunden ein weiteres Betriebsverbot ergeben. Heute Nachmittag wird sich das bayr. Kabinett mit dem Thema beschäftigen. Wenn wir Neuigkeiten vom Verband über einen genauen Starttermin erhalten werden wir dies sofort mitteilen.
  • Update, 07.04.2020, 10:27 Uhr
    Fakt ist: es gilt weiter #wir bleiben_Zuhause! Die Aussagen unseres Ministerpräsidenten Markus Söder und des österreichischen Kanzlers Sebastian Kurz stimmen uns aber bedingt optimistisch, dass wir doch zeitnah (evtl. 20.04.2020) mit ersten Lockerungen für Kleinbetriebe rechnen dürfen. Ich könnte mir einen Fahrschulbetrieb unter verstärkten Hygienemaßnahmen durchaus vorstellen. Desinfektion, Mundschutz, Schutzhandschuhe in Theorie und Praxis, reduzierte Teilnehmerzahlen im theoretischen Unterricht. Nach den Gesprächen der Verantwortlichen am 16.04.2020 hoffe ich euch Neuigkeiten verkünden zu können. Bis dahin: bleibt mir gesund!
  • Update, 20.03.2020, 08:40 Uhr (LKW/BUS)
    das Staatsministerinum des Inneren hat ein Schreiben veröffentlicht, dass es Ausnahmeregelungen bezüglich der Verlängerung Schlüsselzahl 95 gibt, auch ohne Vorlage aller 5 Modulbescheinigungen, außerdem Ausnahmen bei der Verlängerung für die FE Klassen C und D. Näheres kann per Mail abgefragt werden
  • Update, 18.03.2020, 14:45 Uhr
    es ist soweit. Die Regierung von Niederbayern hat im Rahmen der Allgemeinverfügung den generellen Betrieb von Fahrschulen untersagt. Wir bitten um Verständnis, dass nur ein eingeschränkter Service unseres Büros möglich ist. Wir stehen euch dennoch für Fragen, Infos und Anmeldungen zur Verfügung. Nutzt die Zeit eure Unterlagen zu besorgen, zu lernen .... und gesund zu bleiben!
  • Update, 18.03.2020, 11:03 Uhr
    wegen der Allgemeinverfügung der Regierungsbehörden dürfen wir bis 19.04. keinerlei theoretische Unterrichte durchführen. Deshalb müssen wir den bereits geplanten ASF Starttermin von 23.03. auf 25.05. verschieben. Die beteiligten Ämter haben zugesichert bei Fristproblemen wohlwollend handeln zu wollen. Unser Büro ist hierbei gerne behilflich. Außerdem muss die BKF Weiterbildung vom 04.04. auf den 25.04. verschoben werden.
  • Update, 17.03.2020, 15:07 Uhr
    die Prüforganisationen TÜV und IHK stellen mit sofortiger Wirkung alle theoretischen und praktischen Prüfungen ein. Diese Verfügung gilt vorerst bis einschließlich 19.04.2020. Die theoretischen Fahrschulunterrichte sind ebenfalls bis 19.04. untersagt. Für die praktische Ausbildung gibt es noch keine definitive Anordnung. Fahrstunden werden noch durchgeführt, wobei davon auszugehen ist, dass auch dies zeitnah untersagt werden könnte.
  • Update, 16.03.2020, 11:38 Uhr
    Aufgrund von Empfehlungen der unteren Verwaltungsbehörden, der Gesundheitsämter und des Fahrlehrerverbandes sehen wir uns in der Verantwortung den theoretischen Unterricht ab sofort bis mindestens 27.03.2020 auszusetzen. Wir bitten um euer Verständnis. Weitere Einschränkungen, z.B. in der praktischen Ausbildung, der Verwaltung, der Prüfungsorganisation sind momentan nicht geplant
  • Update, 16.03.2020, 08:39 Uhr
    im Moment läuft alles noch wie üblich, theoretische Unterrichte und praktische Fahrstunden finden statt.
    Der TÜV hält theoretische und praktische Prüfungen ab. Bei allen Terminen gelten selbstverständlich die üblichen Hygienestandards wie z.B. intensives Händewaschen. Hygieneregeln sind in allen Filialen ausgehängt. Wer seine theoreischen Unterrichte bereits beisammen hat, sollte dem Unterricht fernbleiben. Außerdem Personen, die aus Krisengebieten wieder zurück nach Bayern gekommen sind, Personen die Krankheitssymptome aufweisen oder sich nicht gut fühlen