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Weiterbildung für Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Spätestens alle 5 Jahre ab Erteilung der Grundqualifikation müssen gewerblich tätige Kraftfahrer, wenn sie der Weiterbildungspflicht nach BKrFQG/BKrFQV unterliegen, eine 35-stündige Weiterbildung (a 60 min) absolvieren.

Ohne diese Weiterbildung ist in vielen Fällen eine berufliche Nutzung der Fahrerlaubnis nicht mehr möglich.

Wir bieten in unserer Fahrschule fortlaufend Kurse für eine erfolgreiche Weiterbildung (BKrFQV) an. Sowohl für den gewerblichen Güterverkehr über 3,5t z.GM als auch für den gewerblichen Personenverkehr. Die Durchführung erfolgt in kombinierbaren Tageskursen zu je 7 Zeitstunden (08.00 - 15.30 Uhr) oder in Form eines Wochenkurses. Hier sind die Einheiten in 5 mal 7 Stunden gestaffelt.

Tageskurse:
Prinzipiell bieten wir unsere BKF Weiterbildungen am ersten Samstag jeden Monats an. Falls der Kurs ausgebucht ist (25 Teilnehmer) bieten wir in der Folgewoche einen Ersatztermin mit gleichem Kenntnisberich. Die aktuellen Termine inkl. der Themen entnehmt bitte unserer Terminliste

Wochenkurse:
Min. viermal jährlich halten wir eine Wochenschulung ab. Die Kenntnisbereiche sind 1,2,3,1,3. Damit entspricht die Schulung der geforderten Unterteilung. Dies gilt auch z.B. für Österreich. Die Tage der Wochenschulung sind auch als Einzelkurse buchbar. Die Termine entnehmt ihr bitte der Terminliste.


Außerdem beraten wir Sie gerne über die diversen Fördermöglichkeiten und helfen bei deren Umsetzung. Der Einstieg in die Welt der Kraftfahrer soll Ihnen so leicht und günstig wie möglich geebnet werden.

Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns über Ihre Nachricht