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AM (mobil mit 15 Jahren)

+++NEWS+++

Wir haben wieder mal was Innovatives vor. Lasst euch überraschen. Die Seite wird gerade neu aufgebaut. Wir bitten noch um etwas Geduld.

Rollerfahren mit 15 Jahren

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Die Klasse AM gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind verboten.

welche Fahrzeuge darf ich bereits mit 15 Jahren fahren?

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz